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   LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98   

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https://dejure.org/2000,13497
LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98 (https://dejure.org/2000,13497)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.11.2000 - L 2 U 113/98 (https://dejure.org/2000,13497)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. November 2000 - L 2 U 113/98 (https://dejure.org/2000,13497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO); Begriff der Einwirkung von außen; Innerer Zusammenhang mit Arbeitsverhältnis; Ausreichen hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Nachweis des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Insoweit genügen die geringere Anforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs für die richterliche Überzeugungsbildung (BSGE 61, 127, 129).

    Kann eine - theoretisch - in Betracht zu ziehende unfallfremde Mitursache in ihren tatsächlichen Grundlagen nicht nachgewiesen werden, kann sich - so das BSG in ständiger Rechtsprechung (BSGE 61, 127, 130) - "nicht einmal die Frage erheben", ob sie im konkreten Einzelfall Ursache im Rechtssinne sein könnte.

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark und so leicht ansprechbar ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen nicht besonderer in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedarf, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 m. w. N.).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Auch insofern reichen Annahmen, Unterstellungen, Hypothesen, "gute Möglichkeiten" und selbst eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" hier ebenso wenig aus, wie eine Berufung auf "allgemeine ärztliche Erfahrung" (Erlenkämper ebd. mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75, 84; SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 4 u. 11; vgl. ferner Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Auflage, S. 118).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Es wäre nicht mit dem Gebot der individualisierenden Prüfung vereinbar (Erlenkämper/Fichte a. a. O., S. 79 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87 = SozR 2200 § 548 RVO Nr. 91).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Ob eine Unfallursache im naturwissenschaftlichen Sinn zugleich auch wesentliche Ursache (bzw. Bedingung) nach der in der gesetzlichen Unfallversicherung herrschenden Kausallehre ist, beurteilt sich nach dem Wert, den ihr die Auffassung des täglichen Lebens gibt (BSGE 38, 127, 129).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist unter "Unfall" ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis zu verstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1977 - 2 RU 15/76 = SozR 2200 § 550 RVO Nr. 35; BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 61/79 = SozR 2200 § 548 RVO Nr. 56).
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 15/76
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist unter "Unfall" ein körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis zu verstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1977 - 2 RU 15/76 = SozR 2200 § 550 RVO Nr. 35; BSG, Urteil vom 24.06.1981 - 2 RU 61/79 = SozR 2200 § 548 RVO Nr. 56).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 43/90

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits wegen unzureichender Sachaufklärung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.11.2000 - L 2 U 113/98
    Dazu ist nicht erforderlich, dass das Ereignis von außen her auf den Betroffenen zukommt; u. a. gelten auch körpereigene Bewegungen als von außen kommend (BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 43/90; Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Auflage, S. 37, 38).
  • SG Detmold, 16.03.2004 - S 14 U 149/02

    Anerkennung eines betrieblichen Ereignisses als Arbeitsunfall; Voraussetzungen

    Ein ansonsten bewirkter Ausschluss ungewöhnlicher oder unvorhersehbarer Kausalitätsabläufe ist dem Sozialrecht wesensfremd und ist nicht mit dem Gebot einer individualisierenden Prüfung vereinbar (vgl. Erlenkämper/Fichte, a.a.O. S. 79; BSG in SozR 2200 § 548 RVO Nr. 91; im gleichen Sinne auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen L 2 U 113/98).
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